Allgemeine Geschäftsbedingungen
KG-Autotransfer
Einzelunternehmen, Inhaber Ahmad Kanan
Daimlerstr. 22, 41462 Neuss, Deutschland
Telefon: +49 1515 5578793 · E-Mail: kontakt@kg-autotransfer.de
USt-IdNr.: DE449898167
Stand: 06.07.2026
KG-Autotransfer, Einzelunternehmen des Inhabers Ahmad Kanan (nachfolgend „KG"), erbringt Dienstleistungen der Fahrzeugüberführung für gewerbliche Auftraggeber. Für die Geschäftsbeziehung zwischen KG und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Fahrzeugüberführungen und damit verbundene Leistungen zwischen KG und dem Auftraggeber.
1.2 KG erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
1.3 Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt KG nicht an, es sei denn, KG hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Über den Online-Kalkulator („Wizard") auf der Website von KG ermittelt der Auftraggeber einen verbindlichen Preis für die gewünschte Überführung. Dieser Preis steht unter dem Vorbehalt der Nachberechnung von Spesen gemäß § 4 (insbesondere für Sonderleistungen und eine erforderliche Betankung).
2.2 Nach Eingabe der Auftragsdaten übersendet KG dem Auftraggeber ein Angebot per E-Mail.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot bestätigt. Die Bestätigung erfolgt über die in der E-Mail enthaltene Schaltfläche „per WhatsApp bestätigen" oder in sonstiger Textform. Die Textform genügt für den Vertragsschluss.
2.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Art der Überführung
3.1 KG überführt fahrbereite, zugelassene Fahrzeuge im eigenen Fahrbetrieb (Eigenüberführung) durch geeignete Fahrer.
3.2 Nicht fahrbereite oder nicht zugelassene Fahrzeuge werden, sofern gesondert vereinbart, per Anhänger oder Transporter überführt.
3.3 Überführungen erfolgen deutschlandweit. Überführungen in das EU-Ausland sind auf Anfrage möglich.
3.4 KG dokumentiert den Fahrzeugzustand bei Übernahme und bei Übergabe durch ein Foto-Protokoll (§ 7).
3.5 Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich als Sonderleistung vereinbart: die An- oder Abmeldung des Fahrzeugs, eine Betankung über die für die Fahrt erforderliche Menge hinaus, die Reinigung des Fahrzeugs, Reparaturen sowie die Beförderung und Sicherung von Ladung oder Gütern.
3.6 Die Eigenüberführung stellt eine Werk- bzw. Geschäftsbesorgungsleistung (§§ 631, 675 BGB) dar. Auf den Transport per Anhänger findet, soweit einschlägig, Frachtrecht (§§ 407 ff. HGB) Anwendung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im Wizard ermittelten bzw. im Angebot genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (derzeit 19 %).
4.2 Zusätzlich zum vereinbarten Preis berechnet KG die tatsächlich anfallenden Spesen für nachträglich beauftragte Sonderleistungen sowie für eine erforderliche Betankung, wenn der Auftraggeber nicht für ausreichend Kraftstoff gesorgt hat (§ 5). Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen und belegt.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu verlangen (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort bereit, einschließlich sämtlicher Fahrzeugschlüssel und der erforderlichen Fahrzeugpapiere.
5.2 Bei der Eigenüberführung muss das Fahrzeug verkehrssicher, ordnungsgemäß zugelassen und haftpflichtversichert sein sowie über ausreichend Kraftstoff für die vereinbarte Strecke verfügen.
5.3 Der Auftraggeber macht vor Auftragserteilung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zur Fahrbereitschaft, zu Vorschäden und zu Besonderheiten des Fahrzeugs. Eine fehlende Fahrbereitschaft ist vorab anzuzeigen.
5.4 Der Auftraggeber teilt korrekte Abhol- und Zieladressen sowie erreichbare Ansprechpartner mit und stellt die Abnahmebereitschaft am Zielort sicher.
5.5 Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen sich keine Wertgegenstände, keine Ladung und kein Gefahrgut im Fahrzeug befinden. Für gleichwohl belassene Gegenstände übernimmt KG keine Haftung (§ 8).
5.6 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten, etwa für Wartezeiten, Leerfahrten oder eine erforderliche Betankung.
§ 6 Termine, Fristen und Verzögerungen
6.1 Vereinbarte Termine und Zeitfenster sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Express- und Sonderzeitfenster werden gegen den im Angebot ausgewiesenen Aufschlag erbracht.
6.2 KG hat Verzögerungen nicht zu vertreten, die auf höherer Gewalt, außergewöhnlichen Verkehrs- oder Witterungslagen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen von KG nicht zu vertretenden Umständen beruhen. KG informiert den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich.
6.3 Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann KG nach Aufwand berechnen.
§ 7 Zustandsdokumentation und Schadensmeldung
7.1 KG erstellt bei Übernahme und bei Übergabe des Fahrzeugs ein Foto- und Zustandsprotokoll. Dieses dient als Grundlage für die Beurteilung etwaiger Schäden.
7.2 Bei Übergabe erkennbare Schäden sind im Übergabeprotokoll zu vermerken. Nicht ohne Weiteres erkennbare (verdeckte) Schäden sind KG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe, in Textform anzuzeigen.
7.3 Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt das Fahrzeug insoweit als vertragsgemäß übergeben, als der Schaden bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar gewesen wäre.
§ 8 Haftung und Versicherung
8.1 Sämtliche Überführungen sind über eine Vollkasko-Versicherung abgesichert.
8.2 Für Schäden, die während der Überführung am überführten Fahrzeug entstehen, steht KG in voller Höhe über die Vollkasko-Versicherung ein, ohne betragliche Begrenzung und ohne Selbstbeteiligung des Auftraggebers.
8.3 Von dieser Einstandspflicht ausgenommen sind: (a) im Übernahmeprotokoll dokumentierte Vorschäden, (b) im Fahrzeug belassene Gegenstände, Ladung oder Wertsachen sowie (c) übliche Gebrauchsspuren.
8.4 Für mittelbare Schäden, Vermögensfolgeschäden, Betriebsausfall oder entgangenen Gewinn haftet KG nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
8.5 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet KG unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6 Soweit auf den Transport per Anhänger Frachtrecht (§§ 407 ff. HGB) Anwendung findet, gelten dessen Regelungen ergänzend. Die weitergehende Einstandspflicht nach Ziffer 8.2 bleibt unberührt, soweit KG sie ausdrücklich übernimmt.
§ 9 Stornierung und Kündigung
9.1 Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag stornieren. KG berechnet in diesem Fall folgende Ausfallpauschalen, bezogen auf den vereinbarten Auftragspreis:
- bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin: kostenfrei;
- bei Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor dem Abholtermin: 50 %;
- bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Abholtermin oder wenn der Fahrer bereits zur Abholung unterwegs ist: 100 %.
9.2 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass KG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9.3 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
10.1 KG verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuss.
11.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von KG, soweit nichts anderes vereinbart ist.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 06.07.2026
